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Hausverwaltungsservice

Wir bieten Ihnen den Rundum-Service für Ihre WEG. Dies reicht von der finanziellen Betreuung über die rechtliche und technische Beratung. Lehnen Sie sich zurück und lassen uns die Arbeit machen. Selbstverständlich sind wir zertifizierter Verwalter nach §26a WEG.

Mietverwaltung & Sondereigentumsverwaltung

Wir übernehmen den lästigen Teil einer Kapitalanlage für Sie. Denken Sie nicht über Betriebskostenabrechnungen und Belange der Mieter nach. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Die Tätigkeiten der Verwaltung richten sich im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und im Besonderen nach den vereinbarten Leistungen der Gemeinschaftsordnung, der geltenden Teilungserklärung sowie den gefassten Beschlüssen und dem Verwaltervertrag.

  • Einladung und Durchführung der ordentlichen sowie evtl. erforderlichen außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Planung, Erläuterung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Überwachung der Hausordnung
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Versorgern, Behörden, Handwerkern und sonstigen Dritten, soweit es gemeinschaftlichen Angelegenheiten betrifft
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Prüfen, Abschluss und Kündigen von Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträge im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs, ggf. Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Prüfung und Anfordern von Sonderumlagen, falls notwendig
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
  • Kontrolle über gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Prüfen, Vorbereiten und Beauftragen notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Vorbereitung und Ausführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z. B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie z. B. Sturm- und Brandschäden, Rohrbruch sowie Schadensmeldung und -regulierung mit der Versicherung

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten das Sondereigentum betreffend liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers selbst.

 

Für vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheiten kann dem Verwalter auch die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann Sie als Eigentümer in allen Belangen – die jeweilige Mieteinheit betreffend – gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt. Insbesondere werden folgende Aufgaben durch den Verwalter Ihres Sondereigentums wahrgenommen:

  • Anlegen und Führen von Mieterakten, Korrespondenz mit den Mietern
  • Kontrolle der Zahlungseingänge, Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an den Eigentümer
  • Erstellen von Mahnungen über offene Mietforderungen
  • Zusammenarbeit mit einem ggf. zu beauftragenden Rechtsanwalt zur gerichtlichen Durchsetzung von Zahlungsforderungen, wie Miete, Nebenkosten und Kaution
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach wirksamen Beschluss in der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
  • Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohn-/Gewerbeeinheit
  • Kündigung bzw. Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Neuvermietung – nach Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen
  • Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung da.